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Willkommen auf deine-patientenrechte.de
dem
Internetportal zu den Patientenrechten
Wir informieren Sie im Rahmen unserer Nutzungsbedingungen kostenfrei und ohne
Vertragsbindung über Ihre Patientenrechte. Dazu gehören zum Beispiel Ihr Recht auf freie Arztwahl und freie Krankenhauswahl, eine Qualitätsversorgung, der Schutz Ihrer Patientendaten sowie eine umfassende Aufklärung vor einem ärztlichen Eingriff. Unter dem Punkt "Im Schadensfall" finden Sie Tipps zum weiteren Vorgehen, sollte Ihrem behandelnden Arzt ein ärztlicher Kunstfehler unterlaufen oder Ihre Patientenrechte verletzt worden sein.
> PATIENTENFRAGE:
Guten Tag,
ich habe eine Frage, ich war heute beim Facharzt und frage mich, ob ich
das Recht habe zu verlangen, dass dieser die Infos aus diesem Besuch
nicht an meinen Hausarzt weitergegeben werden.
Danke,
Mit freundlichem Gruß
M. Krause
> ES ANTWORTET RECHTSANWALT MICHAEL GRAF DER KANZLEI
IHR ANWALT 24 AG / MÜNCHEN:
"Nach § 9 MBO hat der Facharzt die Pflicht über die Daten zu schweigen, es sei denn, der Patient hat den Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden, bspw. ggü. dem Hausarzt. Dies geschieht oft auch durch schlüssiges Verhalten, da der Hausarzt ja oft der ärztliche Vermittler ist. Daher regelt § 9 Absatz 4 MBO auch, dass der Facharzt die Daten an den Hausarzt weitergeben darf, es sei denn, der Patient wünscht dies nicht.
Das Sicherste ist daher, der Patient teilt dem Facharzt schriftlich (vorab per Fax) ausdrücklich mit, dass er keine Weitergabe seiner Daten an Dritte wünscht, auch nicht an andere Ärzte".
Rechtsanwalt
Michael Graf ist auf Patientenrechte sowie Arzthaftungsrecht
spezialisiert und vertritt Patienten bundesweit. Das Detailprofil sowie
medizinrechtliche Fachbeiträge von Herrn Rechtsanwalt Graf finden Sie
hier:
http://mein-medizinrechtler.de
> ES ANTWORTET RECHTSANWÄLTIN UND FACHANWÄLTIN FÜR MEDIZINRECHT ISABEL BALS DER KANZLEI
FACHANWÄLTE IM STAVENHOF / KÖLN:
Sehr geehrte Frau Krause,
da alle Ärzte einer ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, können Sie im Zweifel verlangen, dass der Facharzt gegenüber dem Hausarzt schweigt. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen die Schweigepflicht hinter anderen (mutmaßlichen) Patienteninteressen zurücktritt. Ich halte es auch medizinisch nicht für sinnvoll, den Informationsfluss zu unterbinden, da Ihr Hausarzt über alle Verdachtsdiagnosen auf dem Laufenden sein sollte, um Sie richtig behandeln zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Isabel Bals
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Isabel Bals ist auf Patientenrechte sowie Arzthaftungsrecht
spezialisiert und vertritt Patienten bundesweit. Das Detailprofil sowie
medizinrechtliche Fachbeiträge von Frau Rechtsanwältin Bals finden Sie
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> PATIENTENFRAGE:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nun habe ich zum ersten Mal erlebt, wie es mittlerweile auch in
Deutschland mit der kassenärztlichen Betreuung ist - mein Vater hatte
einen (leichten) Schlaganfall, was vom Zweitarzt bestätigt wurde; der
Erstarzt (Hausarzt) lehnte bei ihm (er ist 87 J. und nicht mehr sehr
gesund, Herz. OP, etc.) eine Untersuchung ab und stellte, nur nach
langem "Kampf", eine Überweisung zum Facharzt aus. Ist das, nach dem
Prinzig der Wirtschafltichkeit, tatsächlich legitim? Vorab vielen Dank
für Ihre Auskunft - Mit freundlichen Grüßen, Ulrike B.
> ES ANTWORTET RECHTSANWALT MICHAEL GRAF DER KANZLEI
IHR ANWALT 24 AG / MÜNCHEN:
"Der Hausarzt ist aus Behandlungsvertrag verpflichtet, bei einem Patienten mit komplizierter Erkrankung eine Überweisung zum Facharzt zu veranlassen, sofern die fachärztliche Versorgung medizinisch geboten ist. Bei einem Patienten mit Schlaganfall ist idR eine solche fachärztliche Untersuchung geboten. Unterbleibt diese, so haftet der Hausarzt für sein Unterlassen.
Auch nach § 27 SGB V wäre hier die medizinische Erforderlichkeit der Überweisung zu bejahen, so dass die Überweisung an den Facharzt auch von der Krankenkasse bezahlt werden würde, denn Versicherte haben hiernach Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Bei einem Schlaganfall liegen diese Voraussetzungen vor."
Rechtsanwalt Michael Graf ist auf Patientenrechte sowie Arzthaftungsrecht spezialisiert und vertritt Patienten bundesweit. Das Detailprofil sowie medizinrechtliche Fachbeiträge von Herrn Rechtsanwalt Graf finden Sie hier:
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Weiterhin finden Sie
auf unseren Seiten umfangreiche Informationen zu anderen
medizinrechtlichen Themen wie bspw. den Vertragsverhältnissen zwischen Patient und
Leistungserbringer, in der Regel dem Arzt, der Hebamme oder dem
Krankenhaus, über Informationen zur Beweislast und Beweislastumkehr,
bis hin zu den Erfordernissen einer vollumfänglichen Aufklärung durch
den Arzt und den Konsequenzen die sich bei Nichtbeachtung ergeben.
Um
die Übersichtlichkeit zu gewährleisten sind in die Tiefe gehende
Informationen zu einem bestimmten Themenbereich, wie bspw. zur
Patientenverfügung, zur Risikoschwangerschaft, zur Hebammenhaftung,
zum Narkoserisiko und eben auch zu Ihren Patientenrechten, auf eigenen Themenseiten dargestellt. Eine Auflistung
der einzelnen Themenseiten finden Sie am linken Bildschirmrand.
Informationen
über Risiken spezieller medizinischer Eingriffe finden Sie auf den
Seiten des Informationsdienstes ebenfalls. Klicken Sie dazu einfach auf
die Speziellen Themenseiten. Hier erwarten Sie Informationen über die
Risiken einer Lasik-OP, Ohrenkorrektur, Faltenunterspritzung, sowie zu den Risiken einer Brustvergrößerung,
Brustverkleinerung, Bruststraffung, Brustimplantaten /
Silikonimplantaten, Fettabsaugung / Liposuktion, Nasenkorrektur,
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sowie Fachanwälte für Medizinrecht bzw. auf das Medizinrecht
spezialisierte Kanzleien die Ihre Patientenrechte notfalls gerichtlich durchsetzen, finden Sie auf unserer Seite
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Möglichkeit hier auch eigene Beiträge, u.a. zum Patientenrecht, unter Benennung Ihres Namens bzw.
Ihrer Kanzlei an geeigneter Stelle kostenfrei zu veröffentlichen.
Vielen Dank für Ihren Besuch und auf Wiedersehen !
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