Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum Patientenrechtsgesetz auf DEINE - PATIENTENRECHTE.devon RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT CHRISTOPHER BEYER, Köln
Das Patientenrechtsgesetz – Sinn oder Unsinn?
Auch wenn Deutschland dafür bekannt ist, alles zu überreglementieren und
für alles ein Gesetz zu haben, so ist es doch eines der wenigen Länder
Europas, das bislang auf ein Gesetz verzichtet hat, welches die Rechte
der Patienten regelt.
Dies soll sich unter der neuen Regierung nunmehr ändern. Die
schwarz-gelbe Regierungskoalition hat die Verabschiedung eines solchen
Gesetzes in den Koalitionsvertrag mit aufgenommen und beabsichtigt,
dieses im nächsten Jahr in Kraft treten zu lassen. In welche Richtung
dieses Gesetz gehen wird, ergibt sich schon aus der Bezeichnung im
Koalitionsvertrag. Dort wird es wenig neutral als
„Patientenschutzgesetz“ bezeichnet, was unweigerlich den Eindruck
erweckt, dass nach Auffassung des Staates Patienten eines besonderen
Schutzes bedürfen. Dies wiederum impliziert, dass die Patienten von
Leistungsträgern wie Ärzten und Krankenhäusern falsch behandelt und ihre
Unwissenheit ausgenutzt wird. Eine fatale Botschaft. Es verwundert
daher nicht, dass die Interessenverbände der Leistungsträger gegen
dieses Gesetz Sturm laufen.
Die Fronten haben sich gebildet. Verbraucherschutzverbände fordern, dass
es Patienten möglich sein müsse, ihre Rechte in einem Gesetz nachlesen
zu können. Es sei keinem Patienten zuzumuten, sich mit der ergangenen
Rechtsprechung zu konkreten Themen auseinandersetzen zu müssen um
einschätzen zu können, ob er in seinen Rechten verletzt wurde oder
nicht. Ein Patientenrechtsgesetz müsse daher die Anforderungen an einen
Behandlungsvertrag ebenso fixieren wie die Rechte der Patienten auf
Aufklärung und Einsicht in die Behandlungsunterlagen. Auch die
Beweislast im Falle eines vermeintlichen Behandlungsfehlers sollte
gesetzlich unmissverständlich niedergeschrieben werden. Gerade bei
erwiesenen Behandlungsfehlern müsse die rechtliche Position von
Patienten gestärkt werden.
Die Bundesärztekammer hält dem entgegen, dass die Patientenrechte im
Behandlungsvertrag ausreichend gesichert seien. Der Sinn eines Gesetzes
könne daher nur darauf ausgerichtet sein, diese bereits bestehenden
Rechte zu kodifizieren.
Die Vorstellungen der Bunderegierung gehen jedoch darüber hinaus. So
soll gesetzlich ein Melderegister für Behandlungsfehler eingerichtet
werden. Die Mediziner sollen verpflichtet sein, Behandlungsfehler an
diese zentrale Stelle zu melden. Diese Daten sollen nach Auffassung der
Bundesregierung anonym behandelt werden. Da jeder Behandlungsfehler
tatbestandlich eine Körperverletzung darstellt, ist jedoch nicht
auszuschließen, dass sich Betroffene die Preisgabe der Daten gerichtlich
erstreiten, um sodann weitergehende Rechte gegen den Leistungserbringer
geltend machen zu können. Zumindest bei Fehlern mit schwerwiegenden
Folgen für die betroffenen Patienten wäre es mit Spannung abzuwarten,
wie ein Gericht entscheidet. Gibt es die Daten frei, wäre die Jagd
eröffnet. Dies kann nicht im Sinne der Regierung sein.
Stichhaltig sind die Argumente der Gesetzesbefürworter, dass die
Patientenrechte sich derzeit durch die Interpretation allgemeiner Normen
durch die Rechtsprechung herleiten. Richter können sich bei ihren
Entscheidungen in den wenigsten Fällen auf festgeschriebenes Recht
beziehen, sondern müssen auf bereits ergangene Urteile zurückgreifen.
Eine klare gesetzliche Grundlage gibt es nicht. In vielen Fällen
existiert ein erheblicher Interpretationsspielraum für die Richter.
Verfahren dauern unverhältnismäßig lange und werden in der Regel durch
kostspielige Sachverständigengutachten gelöst.
Das ein Patientenrechtsgesetz kommt ist beschlossene Sache. Für alle
Beteiligten kann man nur hoffen, dass dieses das bestehende Recht
kodifiziert und nicht neue Baustellen aufmacht, deren Folgen nicht
absehbar sind. Verstärkt man die Rechte der Patienten bei vermeintlichen
Behandlungsfehlern unverhältnismäßig, beispielsweise durch eine
generelle Beweislastumkehr zu Lasten der Ärzte, riskiert man, dass
Leistungserbringer zukünftig mehr Gelder in die Absicherung ihrer
medizinischen Tätigkeit investieren als in die Behandlung selbst. Man
spricht hier auch von der so genannten Defensivmedizin. Die Interessen
der Patienten dürfen gegen die Interessen der Ärzte nicht ausgespielt
werden. Damit wäre keinem gedient.
Sinnvoll wäre es jedoch, die Verfahrensdauer vor Gericht zu verkürzen
und Patienten eine zeitnahe und kostengünstige Möglichkeit zu geben,
feststellen zu lassen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht.
Derzeit dauert es über 15 Monate, ein Gutachten von dem Medizinischen
Dienst der Krankenkassen oder der Gutachterkommission der Ärzte zu
bekommen. Für geschädigte Patienten kaum zumutbar. Kommt es danach zu
einem Gerichtsverfahren, sind regelmäßig 3 Jahre vergangen, bis ein
erstinstanzliches Urteil vorliegt. Ohne ein vorgerichtliches Gutachten
sind die Erfolgsaussichten eines Gerichtsverfahrens nur in den
seltensten Fällen vorhersehbar. Geht man den direkten Weg, besteht neben
dem Prozessrisiko auch ein erhebliches Kostenrisiko.
Vergleiche von Regierungsangehörigen mit dem Reisevertragsrecht lassen
leider befürchten, dass der Patientenschutz unverhältnismäßig gerät. Wo
kommen wir hin, wenn jeder Arzt und jedes Krankenhaus verpflichtet wird
Schilder auszuhängen, auf denen die Rechte des Patienten im Falle eines
Behandlungsfehlers niedergeschrieben sind? Etwas weit gesponnen,
zugegeben, aber wer will dies für die Zukunft ausschließen?