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Einsichtsrecht des Patienten in die Original-Röntgenbilder |
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Monday, 27. September 2010 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag zum Einsichtsrecht des Patienten in die Original-Röntgenbilder - LG Kiel, Urteil vom 30.03.2007 - 8 O 59/06, abgedruckt MedR 2007, 733; GesR 2007, 318 auf DEINE - PATIENTENRECHTE.de
von RECHTSANWÄLTIN S.C. MELANIE HOLTHUS, Norderstedt
Einsichtsrecht des Patienten in die Original-Röntgenbilder - LG Kiel, Urteil vom 30.03.2007 - 8 O 59/06, abgedruckt MedR 2007, 733; GesR 2007, 318
Der Patient hat gegen den ihn behandelnden Arzt einen Anspruch auf Einsichtnahme in die von diesem gefertigten Original-Röntgenbilder.
Der Patient kann insoweit die Überlassung der Original-Röntgenbilder an den von ihm bevollmächtigten Rechtsanwalt in dessen Kanzleibetrieb zum Zwecke der Einsichtnahme verlangen. Auf eine Einsichtnahme in den Praxisräumen des Arztes muss sich der Patient nicht verweisen lassen.
Der Arzt hat demnach die Original-Röntgenbilder an den von dem Patienten beauftragten Rechtsanwalt auf dessen Aufforderung hin zur Einsichtnahme zu übersenden.
Zugleich hat das LG klargestellt, dass hingegen kein Anspruch auf Herausgabe, sprich die dauerhafte Überlassung der Original-Röntgenbilder besteht.

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