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PKV: Einsichtsrecht der Krankenkasse in die Behandlungsunterlagen |
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Tuesday, 20. July 2010 |
Medizinrechtlicher Fachbeitrag auf DEINE
- PATIENTENRECHTE.de
von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JOACHIM MESSNER,
Mainz
PKV: Einsichtsrecht der Krankenkasse in die
Behandlungsunterlagen
Die private Krankenversicherung hat einen Anspruch auf Einblick in die
Behandlungsunterlagen über die Behandlung ihres Versicherungsnehmers.
Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden. Der Versicherungsnehmer
(= Patient) ist gegenüber seiner privaten Krankenversicherung
verpflichtet, vollumfänglich Auskunft über seine Behandlung, für die er
Erstattung verlangt, zu erteilen. Hierzu gehört auch, dass der Patient
die Behandlungsunterlagen beim Arzt anfordert und an die Versicherung
weiterleitet. Der Patient ist aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet,
dem Arzt eine entsprechende Schweigepflichtentbindungserklärung zu
kommen zu lassen.
Hat der Patient seine Zahlungsansprüche gegen die private
Krankenversicherung an den behandelnden Arzt abgetreten, ist der Arzt
verpflichtet, den Patienten zur Abgabe einer entsprechenden
Schweigepflichtentbindungserklärung zu bewegen und der privaten
Krankenversicherung die Behandlungsunterlagen zukommen zu lassen.
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 22.04.2009, Az.: 27 C
17856/06
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MESSNER
BUSCHER
RECHTSANWÄLTE
Joachim
Messner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
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