deine-patientenrechte.de
Startseite
Arzt- und Krankenhauswahl
Qualität der Versorgung
Umfassende Aufklärung
Dokumentation der Behandlung
Meine Krankenakte
Persönlichkeitsschutz und Patientendaten
Im Schadensfall
Lexikon Medizin und Recht
Fachbeiträge der Anwälte PATIENTENRECHTE

PATIENTENSEITEN RECHT
Arzthaftung
Patientenrechte
Patientenverfügung
Behandlungsvertrag
Patientenaufklärung
Hebammenhaftung
Geburtsschadensrecht
Fachanwalt Medizinrecht

URTEILE MEDIZINRECHT
Gerichtsurteile Medizinrecht

SERVICE
Gutachten Medizinrecht
Fachbücher Medizin & Recht

ANWALTSSUCHE BUNDESWEIT
mein-medizinrechtler.de
FACHANWALT MEDIZINRECHT NACH STADT SUCHEN
Aachen
Augsburg
Berlin
Bielefeld
Bochum
Bonn
Braunschweig
Bremen
Chemnitz
Dortmund
Dresden
Duisburg
Düsseldorf
Erfurt
Essen
Frankfurt
Freiburg
Gelsenkirchen
Göttingen
Hagen
Halle
Hamburg
Hamm
Hannover
Karlsruhe
Kassel
Kiel
Köln
Krefeld
Leipzig
Lübeck
Magdeburg
Mainz
Mannheim
Gladbach
Mülheim
München
Münster
Nürnberg
Oberhausen
Osnabrück
Rostock
Saarbrücken
Stuttgart
Wiesbaden
Wuppertal
weiterestaedte

PATIENTENSEITEN MEDIZIN
Hüftprothesen
Fettabsaugung
Lasik-Operation
Nasenkorrektur
Brustvergrößerung
Brustverkleinerung
Facelifting
Zahnimplantate
Lidkorrektur
Haartransplantation
Bauchstraffung
Penisverlängerung
Schönheitschirurgie
Ohrenkorrektur
Faltenunterspritzung
Bleaching
Dekubitus
Narkoserisiko
Risikoschwangerschaft

FACHARZT SUCHEN
mein-Facharzt.com

SEITEN FÜR ÄRZTE
Klinik, Praxisbetrieb & Steuer
Vertragsarztrecht
Arztrecht Seminare
Steuerberater für Ärzte
Arzt, Klinik & Werberecht
Gemeinschaftspraxis
Praxisübernahme
Praxisgründung
MVZ
ArztstrafR & Arzthaftung

APOTHEKE, ARZNEI & MP
Apothekenrecht
Arzneimittelzulassung
Arzneimittelhaftung
Medizinprodukte
Startseite arrow Fachbeiträge der Anwälte PATIENTENRECHTE arrow Privatversicherer darf nicht auf BEL-Liste verweisen

Schrift ändern: Kleinere Schrift Grössere Schrift Auf Standard umstellen

Privatversicherer darf nicht auf BEL-Liste verweisen PDF Drucken E-Mail

Medizinrechtlicher Fachbeitrag auf DEINE - PATIENTENRECHTE.de von RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR MEDIZINRECHT JOACHIM MESSNER, Mainz

 

 

Privatversicherer darf nicht auf BEL-Liste verweisen



Die private Krankenversicherung kann sich bei der Erstattung von zahntechnischen Laborleistungen nicht auf die BEL-Liste berufen. Die BEL-Liste (Abk. f. Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis), wird zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände und den Zahntechnikerinnungen auf Landesebene in der Regel für ein Jahr vereinbart. Im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung ist diese Vereinbarung verbindlich. Dem Standpunkt vieler privater Krankenversicherer, die meinen, ihren Versicherungsnehmern nicht höhere Vergütungssätze erstatten zu brauchen als in dem von den Spitzenverbänden der Zahntechniker entwickelten bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen (BEL) festgelegt sind, hat das Gericht eine klare Absage erteilt.

Nach Ansicht des Gerichts können die privaten Krankenversicherungen ihre Versicherten nicht auf die BEL-Liste verweisen, da diese Liste lediglich erstattungsfähige Beträge für gesetzlich Versicherten festlegt. Bei Privatpatienten, die einen höheren Versicherungsschutz haben, der über den Anspruch auf Leistungen der medizinischen Grundversorgung hinaus geht, gelten daher die BEL-Listen nicht.

Das Gericht hat festgelegt, dass die Privatpatientin Anspruch auf Erstattung der angemessenen und ortsüblichen Kosten hat. Im vorliegenden Fall hat das Gericht zur Angemessenheit und Ortsüblichkeit der Kosten ein Sachverständigengutachten eingeholt, welches die Abrechnung des Zahnarztes bestätigt hat.


Quelle: Amtsgericht München, Urteil v. 05.11.2009, Az.: 141 C 25047/07


 
ra_messner  MESSNER BUSCHER
RECHTSANWÄLTE 

Joachim Messner 

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
 
 
Jean-Pierre-Jungels-Str. 6
55126 Mainz

Telefon: 06131 - 96 05 70
Telefax: 06131 - 96 05 762

Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
www.messner-buscher.de

 

| HÄUFIGE FRAGEN | NUTZUNGSBEDINGUNGEN | DATENSCHUTZ | KONTAKT | IMPRESSUM | PRESSE |
Arzthaftung | Medizinrecht | Ärzteberatung Webdesign von LFM