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Meine Krankenakte und mein Recht auf Auskunft sowie Einsicht |
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Die elektronische Patientenakte (EPA), die im Rahmen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in einer zweiten Phase auf freiwilliger Basis kommen wird, wird neben den Stammdaten des Patienten eine Fülle weiterer medizinischer Daten enthalten. So ist in ihr die individuelle
Krankengeschichte, wichtige Laborbefunde, Operationsberichte sowie
Röntgenbilder und digitale Daten anderer Untersuchungen enthalten. Genau genommen sind die Daten jedoch nicht in der Karte bzw. dem Chip selbst enthalten. Vielmehr sind die Daten in einem Rechenzentrum abgelegt und die Karte ermöglicht dem behandelnden Arzt -mit Einverständnis des Patienten- die Daten dort auszulesen. Die Karte fungiert somit als Schlüssel zu den im Rechenzentrum abgelegten Daten. Der Arzt kann jeweils nur die Daten der Patienten einsehen, die er gerade tatsächlich betreut und die auch vom Patienten freigegeben wurden.
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