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Patientenrecht "qualitativ hochwertige Versorgung" PDF Drucken E-Mail

Qualität der ärztlichen Versorgung in Deutschland und Maßnahmen zur Qualitätssicherung als Teil Ihrer Patientenrechte

Qualitativ hochwertige Leistungen im Gesundheitssystem sind medizinische Leistungen, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Patienten orientieren und diese in den Mittelpunkt stellen. Die Leistungen muß ausreichend, zweckmäßig und bedarfsgerecht sein, sowie dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die erbrachten Leistungen müssen nicht nur wirtschaftlich sein, sondern vor allem in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.

Um dies zu gewährleisten sind in Deutschland verschiedene Qualitätssicherungsprogramme etabliert worden, die im folgenden kurz dargestellt werden sollen.

Qualitätssicherung im Krankenhaus
Krankenhäuser sollen durch ein internes Qualitätsmanagement Prozesse und Ergebnisse optimieren, um so eine verbesserte Patientenversorgung zu ermöglichen.

Für die Zertifizierung von Krankenhäusern steht u.a. das KTQ-Modell (Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen) zur Wahl. Die Zertifizierung erfolgt anhand festgelegter Kriterien und gliedert sich in eine Selbstbewertung sowie in eine Fremdbewertung. Ferner soll eine Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung durch krankenhausinterne Qualitätszirkel erfolgen.

Qualitätssicherung in der Arztpraxis

Niedergelassene Ärzte müssen ein internes Qualitätsmangementsystem zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung in ihrer Praxis einführen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt den Praxen ein entsprechendes Qualitätsmanagementverfahren zur Verfügung. Praxisärzte haben die Möglichkeit sich ihr Qualitätsmanagementverfahren durch offizielle Stellen zertifizieren zu lassen. Eine Verpflichtung zur Zertifizierung besteht für den Arzt aber nicht.

Eine qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung ist Teil Ihrer Patientenrechte.

 

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